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Begasungen im Vorrats- und Materialschutz Sachkunde und Fortbildung nach Chemikalienverbotsverordnung

Die Chemikalienverbotsverordnung regelt das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen einschließlich Biozide und Pflanzenschutzmittel.
Wer Stoffe abgibt, von denen besondere Gesundheitsgefahren ausgehen können und die gekennzeichnet sind mit

(weitere Informationen) braucht in der Regel die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese erhält, wer die entsprechende Sachkunde nachweist, zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Abgabe selbst erfolgt durch Sachkundige im Sinne dieser Verordnung.

Auch für bestimmte Stoffe, die besondere Brandgefahren mit sich bringen, ist die Abgabe durch Sachkundige vorgeschrieben, nicht jedoch die Erlaubnis. Dies gilt für Produkte, die gekennzeichnet sind mit

(weitere Informationen)

Seminar E. ist anerkannte Einrichtung zur Durchführung von Sachkunde- und Fortbildungslehrgängen gem. § 11 ChemVerbotsV. In unseren Lehrgängen werden europäische und deutsche Rechtsgrundlagen (REACH und GHS/ CLP Verordnung, Chemikaliengesetz, Gefahrstoff- und Chemikalienverbotsverordnung), TRGSsen, Pflanzenschutzgesetz, Biozidverordnung, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt. Weiter werden Gefahrenabwehr, Erste Hilfe sowie Eigenschaften und Wirkungen wichtiger Stoffe und Stoffgruppen anschaulich vorgestellt.
 
Begasungen im Erdreich
Containerfreigaben
Freimessen in engen Räumen
Pflanzenschutz
Umgang mit Gefahrstoffen
Gassterilisation mit Ethylenoxid
Sachkunde n. §4 / 11 TierSchG
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Partner für Hygienetechnik
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