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Begasungen im Vorrats- und Materialschutz Abgabe gesundheitsgefährlicher Stoffe und Gemische:

Es handelt sich hierbei um Produkte, die zusätzlich zu den GHS-Symbolen:

und dem Signalwort "Gefahr"

gekennzeichnet sind mit den Warnhinweisen (hazard statements):

H340 Kann genetische Defekte verursachen
H350 Kann Krebs erzeugen
H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeintächtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
H360F Kann die Fruchtbarkeit schädigen
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen bzw. kann das Kind im Mutterleib schädigen
H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen bzw. kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen bzw. kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition .

Weiterhin gelten für die Abgabe dieser Stoffe und Gemische besondere Grundanforderungen.
So muss die Identität des Erwerbers festgestellt und ein Abgabebuch geführt werden. Zudem muss die geplante Verwendung der Produkte geprüft und der Erwerber über Vorsichts-
maßnahmen und die ordnungsgemäße Entsorgung informiert werden.
Im Einzelhandel darf die Abgabe oder Bereitstellung für Dritte nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung erfolgen. Das Selbstbedienungsverbot nach dem Pflanzenschutzgesetz bleibt unberührt. zurück
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