Begasungen im Vorrats-und Materialschutz |
Fortbildung Pflanzenschutzsachkunde:
Seit dem 14.02.2012 sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme
zum Pflanzenschutz teilzunehmen. Sachkundige, die am 14.02.2012 bereits sachkundig waren, müssen an einer solchen Fortbildung bis zum 31.12.2015 teilnehmen.
Die Teilnahme an der Fortbildung verlängert die Frist um drei weitere Jahre. Personen, die nach dem 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben oder die Sachkunde ablegen werden,
müssen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum des Erwerbs der Sachkunde eine Fortbildung besuchen. Seminar E. bietet speziell für Schädlingsbekämpfer anerkannte Fortbildungsveranstaltungen an. |
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