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Begasungen im Vorrats- und Materialschutz Gassterilisation mit Ethylenoxid:

Gassterilisationen mit Ethylenoxid dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die sachkundig gem. TRGS 513 sind und über einen entsprechenden Befähigungsschein verfügen. Dabei müssen in jedem organisatorisch eigenständigen Betriebsbereich von Sterilisatoren zu jeder Zeit zwei Befähigungsscheininhaber vorhanden sein. Bei weiteren Aufstellungsbereichen, deren Tätigkeiten organisatorisch miteinander verbunden sind, ist je weiterem Aufstellungsbereich eine weitere Person mit Sachkunde erforderlich. Hier gilt es zu beachten, dass seit dem 01.10.2021 auch Sachkunden alle sechs Jahre durch den Besuch eines Fortbildungslehrgangs aktualisiert werden müssen. Wir veranstalten behördlich anerkannte Sachkunde- und Fortbildungslehrgänge gem. TRGS 513. Die in unseren Lehrgängen erworbenen Sachkunde- und Fortbildungszeugnisse sind bundesweit gültig.
 
Begasungen im Erdreich
Containerfreigaben
Freimessen in engen Räumen
Pflanzenschutz
Umgang mit Gefahrstoffen
Chemikalienverbotsverordnung
Sachkunde n. § 4 / 11 TierSchG ghs-symbole height=
Hygiene/Raumdesinfektion
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