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Jährliche Unterweisung zurück
Die Gefahrstoffverordnung schreibt für Personen, die Begasungen durchführen, oder sonst mit gefährlichen Stoffen umgehen, eine jährliche Unterweisung vor. Daher veranstalten wir einmal pro Jahr sowie zusätzlich auf Anfrage auch inhouse Jährliche Unterweisungen für Begasungspersonal.

Rechtsgrundlagen: § 12 ArbSchG in Verbindung mit § 9 BetrSichV und § 14 GefStoffV

Schulungsinhalte: Neuerungen in den Rechtsvorschriften, Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe, Gasmesstechnik, Arbeitsmedizinische Unterweisung durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin, Atemschutzunterweisung ghs-symbole
Teilnehmer: Personen, die mit Stoffen umgehen, von denen besondere Gefahren ausgehen z. B. Mitarbeiter von Begasungsfirmen, Hygienetechniker
Gebühr: 160,- € zzgl. MWSt pro Person, in der Gebühr enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke.
Referenten: Erfahrene Fachdozenten begleiten Sie durch das Seminar.
Termine/Ort: 10.12.2024/bei Hannover
Anmeldung: schriftlich, per Post, Fax oder e-mail z. B. über das Anmeldeformular im Menuepunkt Anmeldung
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