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Fachkunde Gefahrstoffe - Gefahrstoffbeauftragter zurück
Jeder Betrieb, der mit Gefahrstoffen umgeht, hat eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Gewährleistung eines wirkungsvollen Arbeits- und Umweltschutzes. So ist der Unternehmer u. a. verpflichtet, die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz von einer fachkundigen Person durchführen zu lassen. Diese Aufgabe kann der sogenannte Gefahrstoffbeauftragte übernehmen. In diesem Lehrgang werden neben den aktuellen Rechtsgrundlagen insbesondere Eigenschaften und Beurteilung von Gefahrstoffen, deren Einstufung und Kennzeichnung, Lagerung und innerbetrieblicher Transport vermittelt. Dabei werden auch praxisrelevante Aspekte trainiert, wie z. B. die Anwendung direkt anzeigender Messgeräte für Gase und Dämpfe.

Lehrgangsinhalte: gesetzliches Regelwerk, REACH und GHS im Überblick, ChemG und GefStoffV, Gefährdungsbeurteilung, Persönliche Schutzmaßnahmen, Einstufung und Kennzeichnung nach GHS, Mitgeltende Rechtsvorschriften, Eigenschaften und Beurteilung der Gefahrstoffe, Grenzwerte (z. B. AGW), Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und toxikologische Aspekte, Betriebsanweisungen /Unterweisungen, Innerbetrieblicher Transport, Aufbewahrung und Lagerung

Teilnehmer: Sicherheitsbeauftragte und -fachkräfte, Industrie- und Lagermeister, verantwortliche Personen, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte, Sachbearbeiter, Personen, die Gefahrstoffe abgeben. ghs-symbole
Abschluss: Seminar E.-Zertifikat/Fachkundenachweis
Gebühr: 420,- € zzgl. MWSt pro Person, in der Gebühr enthalten sind Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke.
Referenten: Erfahrene Fachdozenten begleiten Sie durch das Seminar.
Termine/Ort: 28.04.2017/Darmstadt
Anmeldung: schriftlich, per Post, Fax oder e-mail z. B. über das Anmeldeformular im Menuepunkt Anmeldung
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