Fortbildung Begasungen mit Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid oder Cyanwasserstoff |
zurück |
Rechtsgrundlage: |
§ 17 ChemG, Anh. I Nr. 4 GefStoffV "Biozid-Produkte und Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln" und TRGS 512.
Der Lehrgang ist von der zuständigen Behörde anerkannt. Die Zeugnisse sind bundesweit gültig. Seit dem 01.10.2021 beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. |
Zielgruppe: |
Befähigungsschein-Inhaber und Sachkundige gem. TRGS 512 |
Voraussetzungen: |
gültiger Befähigungsschein bzw. Nachweis der Sachkunde, Erste-Hilfe-Training u. Atemschutztauglichkeit in Anlehnung an G 26/2 bzw. G 26/3 bei SO2F2 und HCN |
Lernziel: |
Vertiefung der im Sachkundelehrgang erworbenen Sachkunde im Umgang mit dem jeweiligen Begasungsmittel |
Lehrgangsinhalte: |
Eigenschaften & Wirkungsweise des Gases, Neuerungen in den Rechtsvorschriften,
Gefährdungsbeurteilung, Begasungsmittel, Verfahren & Anwendungsgebiete, Begasungstechnik, Gaskonzentrationsmessungen, Persönliche Schutzausrüstung,
Toxikologie, Vergiftungen, Erste Hilfe, BG Vorschriften & Regeln, Besprechung von Unfällen, Schlussdiskussion, Prüfung |
|
Prüfung: |
gem. TRGS 512 vor einem Vertreter der örtlichen Aufsichtsbehörde
und einem Vertreter des Seminarträgers. |
Veranstaltungsort: |
Achim bei Bremen, Ronnenberg bei Hannover |
nächster Termin: |
24. - 26.02.2025 bei Bremen (ein Begasungsmittel, Kombinationslehrgänge auf Anfrage) |
Gebühr pro Person: |
875,- € zzgl. MWSt und amtlicher Prüfungsgebühr inkl. Unterrichtsmaterial, Mittagessen und Pausenverpflegung für ein Begasungsmittel |
Allgemeine Hinweise: |
Für Unterkunft u. weitere Verpflegung hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Arbeitskleidung und Atemschutzmaske f.
die prakt. Übung ist vom Teilnehmer mitzubringen. Mindestteilnehmerzahl: sieben. |
|
|