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Fortbildung Begasungen mit Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid oder Cyanwasserstoff zurück
Rechtsgrundlage: § 17 ChemG, Anh. I Nr. 4 GefStoffV "Biozid-Produkte und Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln" und TRGS 512. Der Lehrgang ist von der zuständigen Behörde anerkannt. Die Zeugnisse sind bundesweit gültig. Seit dem 01.10.2021 beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
Zielgruppe: Befähigungsschein-Inhaber und Sachkundige gem. TRGS 512
Voraussetzungen: gültiger Befähigungsschein bzw. Nachweis der Sachkunde, Erste-Hilfe-Training u. Atemschutztauglichkeit in Anlehnung an G 26/2 bzw. G 26/3 bei SO2F2 und HCN
Lernziel: Vertiefung der im Sachkundelehrgang erworbenen Sachkunde im Umgang mit dem jeweiligen Begasungsmittel
Lehrgangsinhalte: Eigenschaften & Wirkungsweise des Gases, Neuerungen in den Rechtsvorschriften, Gefährdungsbeurteilung, Begasungsmittel, Verfahren & Anwendungsgebiete, Begasungstechnik, Gaskonzentrationsmessungen, Persönliche Schutzausrüstung, Toxikologie, Vergiftungen, Erste Hilfe, BG Vorschriften & Regeln, Besprechung von Unfällen, Schlussdiskussion, Prüfung ghs-symbole
Prüfung: gem. TRGS 512 vor einem Vertreter der örtlichen Aufsichtsbehörde und einem Vertreter des Seminarträgers.
Veranstaltungsort: Achim bei Bremen, Ronnenberg bei Hannover
nächster Termin: 24. - 26.02.2025 bei Bremen (ein Begasungsmittel, Kombinationslehrgänge auf Anfrage)
Gebühr pro Person: 875,- € zzgl. MWSt und amtlicher Prüfungsgebühr inkl. Unterrichtsmaterial, Mittagessen und Pausenverpflegung für ein Begasungsmittel
Allgemeine Hinweise: Für Unterkunft u. weitere Verpflegung hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Arbeitskleidung und Atemschutzmaske f. die prakt. Übung ist vom Teilnehmer mitzubringen. Mindestteilnehmerzahl: sieben.
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