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Lehrgang zur eingeschränkten Sachkunde gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung
für die Abgabe von Biozid-Produkten
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Rechtsgrundlage: § 11 Chemikalienverbotsverordnung, ChemBiozidDV

Zielgruppe: Der Lehrgang richtet sich an Personen, die Biozid-Produkte in Verkehr bringen.
Voraussetzungen: keine
Lehrgangsziel: Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde für die Abgabe von Biozid-Produkten vor.
Lehrgangsinhalte: Behandelt werden die Grundlagen des europäischen & deutschen Chemikalien- & Gefahrstoffrechtes, Gefahrstoff-
verordnung: Einstufung & Kennzeichnung, Arbeitsschutz, Lagerung, ChemBiozidDv, Chemikalienverbots-
verordnung: Inverkehrbringen & Abgabe, Erlaubnis & Anzeige des Handels, Dokumentation sowie Toxikologie & besondere Erste Hilfe und endet mit der Sachkundeprüfung.
Abschluss: Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Mit Bestehen der Prüfung erwerben Sie eine bundesweit gültige Sachkunde. ghs-symbole
Referenten: erfahrene Seminar E.-Referenten
Dauer: 2 Tage inkl. Prüfung
nächster Termin: 11. - 12.12.2024 in Siegburg
Gebühr pro Person: 620,- € zzgl. MWSt inkl. Schulungsunterlagen, Mittagessen, Pausenverpflegung.
Allgeimeine Hinweise: Der Lehrgang findet in einem Tagungshotel in Siegburg statt. Unterkunft und weitere Verpflegung nicht im Preis enthalten. Mindestteilnehmerzahl: 10.
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