Lehrgang zur eingeschränkten Sachkunde gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung
für die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel |
zurück |
|
|
Rechtsgrundlage: |
§ 11 Chemikalienverbotsverordnung
|
Zielgruppe: |
Personen, die besonders gefährliche Stoffe und Gemische ohne Biozide und Pflanzen- schutzmittel in Verkehr bringen. Mitarbeiter
von Chemikalienhandlungen, Baumärkten etc. |
Voraussetzungen: |
keine |
Lehrgangsziel: |
Vorbereitung auf die Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde ohne Biozide und PflSchM |
Lehrgangsinhalte: |
Grundlagen des europäischen & deutschen Chemikalien- & Gefahrstoffrechtes, Gefahrstoff- verordnung: Einstufung & Kennzeichnung, Arbeitsschutz, Lagerung,
Chemikalienverbots- verordnung: Inverkehrbringen & Abgabe, Erlaubnis & Anzeige des Handels, Dokumentation sowie Toxikologie & besondere Erste Hilfe, Sachkundeprüfung |
Abschluss: |
Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde |
|
Referenten: |
erfahrene Seminar E.-Referenten |
Dauer: |
3 Tage inkl. Prüfung |
nächster Termin: |
auf Anfrage bei Hannover |
Gebühr pro Person: |
640,- € zzgl. MWSt inkl. Schulungsunterlagen, Mittagessen, Pausenverpflegung. |
Allgeimeine Hinweise: |
Unterkunft und weitere Verpflegung nicht im Preis enthalten. Mindestteilnehmerzahl: sieben. |
|
|