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Lehrgang zur eingeschränkten Sachkunde gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung
für die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel
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Rechtsgrundlage: § 11 Chemikalienverbotsverordnung

Zielgruppe: Personen, die besonders gefährliche Stoffe und Gemische ohne Biozide und Pflanzen-
schutzmittel in Verkehr bringen. Mitarbeiter von Chemikalienhandlungen, Baumärkten etc.
Voraussetzungen: keine
Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde ohne Biozide und PflSchM
Lehrgangsinhalte: Grundlagen des europäischen & deutschen Chemikalien- & Gefahrstoffrechtes, Gefahrstoff-
verordnung: Einstufung & Kennzeichnung, Arbeitsschutz, Lagerung, Chemikalienverbots-
verordnung: Inverkehrbringen & Abgabe, Erlaubnis & Anzeige des Handels, Dokumentation sowie Toxikologie & besondere Erste Hilfe, Sachkundeprüfung
Abschluss: Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde ghs-symbole
Referenten: erfahrene Seminar E.-Referenten
Dauer: 3 Tage inkl. Prüfung
nächster Termin: auf Anfrage bei Hannover
Gebühr pro Person: 640,- € zzgl. MWSt inkl. Schulungsunterlagen, Mittagessen, Pausenverpflegung.
Allgeimeine Hinweise: Unterkunft und weitere Verpflegung nicht im Preis enthalten. Mindestteilnehmerzahl: sieben.
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