Behördlich anerkannte eintägige Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung |
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Rechtsgrundlage: |
§ 11 Absatz 1 Nr. 2 Chemikalienverbotsverordnung
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Zielgruppe: |
Die neue ChemVerbotsV hat die Fortbildungspflicht eingeführt. Personen, deren Sachkundeprüfung sechs Jahre zurückliegt,
müssen zur Aktualisierung der Sachkunde einen eintägigen Fortbildungslehrgang einer anerkannten Einrichtung besuchen. |
Voraussetzungen: |
umfassende oder eingeschränkte Sachkunde nach ChemVerbotsV |
Lehrgangsziel: |
Der Lehrgang dient der Fortschreibung der umfassenden Sachkunde, kann aber auch zur Fortschreibung eingeschränkter Sachkunden genutzt werden.
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Lehrgangsinhalte: |
Block I: Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen, Block II: Euro- päisches & deutsches Chemikalien- & Gefahrstoffrecht, REACh- & CLP/GHS-Verordnung, Biozid- &
Pflanzenschutzmittelrecht, Anforderungen an die Abgabe von gefährlichen Stoffen & Gemischen, Bioziden & Pflanzenschutzmitteln. Der Lehrgang endet mit einem Selbsttest |
Abschluss: |
Seminar E.-Fortbildungsbescheinigung |
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Referenten: |
erfahrene Seminar E.-Referenten |
Dauer: |
1 Tag, 8 LE à 45 Minuten |
nächster Termin: |
02.09.2024 bei Hannover |
Gebühr pro Person: |
335,- € zzgl. MWSt, inkl. Schulungsunterlagen, Mittagessen, Pausenverpflegung. |
Allgeimeine Hinweise: |
Unterkunft und weitere Verpflegung nicht im Preis enthalten. Mindestteilnehmerzahl: sieben. |
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