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Begasungen im Vorrats- und Materialschutz Fortbildung nach Chemikalienverbotsverordnung

Die neue Chemikalienverbotsverordnung hat für alle Sachkundigen die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung eingeführt. Diese Fortbildungspflicht gilt nach § 14 Abs. 4 der ChemVerbotsV ab dem 01.06.2019.
Grundsätzlich ist bei der Fortbildung ein dreijähriger oder ein sechsjähriger Turnus möglich. Beim dreijährigen Fortbildungsturnus ist drei Jahre nach Erwerb der Sachkunde eine halbtägige Fortbildung zu besuchen. Spätestens sechs Jahre nach Erwerb der Sachkunde ist zur Aktualisierung der Sachkunde eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer hierfür anerkannten Einrichtung vorgeschrieben.
Seminar E. ist anerkannte Einrichtung zur Durchführung dieser Fortbildungen. Unsere eintägigen Fortbildungsveranstaltungen wenden sich in erster Linie an Sachkundige mit umfassender Sachkunde, können aber auch von Sachkundigen mit eingeschränkter Sachkunde zur Auffrischung ihrer Sachkunde besucht werden.
Sie umfassen die vorgeschriebenen 8 Lehreinheiten und behandeln Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen, Europäisches und deutsches Chemikalien- und Gefahrstoffrecht, REACh- und CLP/GHS-Verordnung, Biozid- und Pflanzenschutzmittelrecht, Anforderungen an die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen, Bioziden Und Pflanzenschutzmitteln. Der Lehrgang endet mit einem Selbsttest
 
Wühlmausbekämpfung
Containerfreigaben
Freimessen in engen Räumen
Pflanzenschutz
Umgang mit Gefahrstoffen
Gassterilisation mit Ethylenoxid
Sachkunde n. §4 / 11 TierSchG
Hygiene/Raumdesinfektion ghs-symbole height=
Partner für Hygienetechnik
Beratung
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