Begasungen im Vorrats- und Materialschutz |
Fortbildung nach Chemikalienverbotsverordnung
Die neue Chemikalienverbotsverordnung hat für alle Sachkundigen die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung eingeführt. Diese
Fortbildungspflicht gilt nach § 14 Abs. 4 der ChemVerbotsV ab dem 01.06.2019.
Grundsätzlich ist bei der Fortbildung ein dreijähriger oder ein sechsjähriger Turnus möglich. Beim dreijährigen Fortbildungsturnus ist drei Jahre nach Erwerb der Sachkunde
eine halbtägige Fortbildung zu besuchen. Spätestens sechs Jahre nach Erwerb der Sachkunde ist zur Aktualisierung der Sachkunde eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung
der zuständigen Behörde oder einer hierfür anerkannten Einrichtung vorgeschrieben.
Seminar E. ist anerkannte Einrichtung zur Durchführung dieser Fortbildungen. Unsere eintägigen Fortbildungsveranstaltungen wenden sich in erster Linie an Sachkundige mit umfassender Sachkunde,
können aber auch von Sachkundigen mit eingeschränkter Sachkunde zur Auffrischung ihrer Sachkunde besucht werden.
Sie umfassen die vorgeschriebenen 8 Lehreinheiten und behandeln Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen, Europäisches und deutsches Chemikalien- und Gefahrstoffrecht, REACh- und CLP/GHS-Verordnung, Biozid- und Pflanzenschutzmittelrecht, Anforderungen an die
Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen, Bioziden Und Pflanzenschutzmitteln. Der Lehrgang endet mit einem Selbsttest |
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