Begasungen im Vorrats- und Materialschutz |
Fortbildungspflicht für Sachkundige nach Gefahrstoffverordnung
Die seit dem 01.10.2021 geltende Gefahrstoffverordnung hat zahlreiche Veränderungen gebracht.
Besonders wichtig für Sachkundige nach Gefahrstoffverordnung ist, dass nunmehr Sachkunde- und Fortbildungszeugnisse nur noch für einen Zeitraum von sechs Jahren ab Ausstellungsdatum gültig sind (siehe Anhang I Nr. 4.4 Abs. 5 GefStoffV).
Das bedeutet, dass sich Sachkundige, auch wenn sie nicht Befähigungsscheininhaber sind, alle sechs Jahre vor Ablauf dieser Frist durch den Besuch eines anerkannten Fortbildungslehrgangs fortbilden müssen.
Gassterilisation mit Ethylenoxid gem. TRGS 513
Seit September 2022 veranstalten wir behördlich anerkannte Sachkunde- und Fortbildungslehrgänge zur Gassterilisation mit Ethylenoxid gem. TRGS 513. Die hier erworbenen Sachkunde- und Fortbildungszeugnisse sind bundesweit gültig. Nähere Informationen zu unseren Sachkunde- und Fortbildungslehrgängen zur Gassterilisation mit Ethylenoxid finden Sie unter
dem entsprechenden Menüpunkt links in der Navigationsleiste.
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